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Gute Kinderschutz­verfahren

Inhalte:

  • Familienrecht und Verfahrensrecht in Kindschaftssachen
  • Stellung des Kindes im Verfahren, insbesondere kindgerechte Anhörung
  • Entwicklungspsychologisches Wissen zur Kindeswohlgefährdung
  • Interdisziplinäre Zusammenarbeit von Familiengericht, Jugendhilfe, Verfahrensbeiständen und Sachverständigen
  • Möglichkeiten öffentlicher Hilfen
  • Datenschutz und Schweigepflicht

Zielgruppe:

  • Insbesondere Berufsgruppen, die an Verfahren nach § 1666 BGB beteiligt sind
  • Familienrichter:innen, Fachkräfte aus Jugendämtern und bei Trägern der Erziehungshilfe, Verfahrensbeistände, Familienpsychologische Sachverständige, Fachanwält:innen für Familienrecht, Fachkräfte in spezialisierten Beratungsstellen und in der Erziehungsberatung

Aufbau:

  • Der Online-Kurs ist in fünf thematische Module und diese wiederum in fünf bis sechs Lerneinheiten unterteilt.
  • Sie eignen sich die Lerninhalte im Selbststudium an (es gibt keine Präsenztermine, Zeiteinteilung kann flexibel gestaltet werden).
  • Die Lerninhalte werden über Fachtexte und Interviews mit Expert:innen vermittelt. Zur Vertiefung der Lerninhalte gibt es zwei interaktive Fallbeispiele.
  • Um ein Zertifikat und Fortbildungspunkte erhalten zu können, müssen alle Prüfungen im Kurs bestanden werden. Jede Lerneinheit schließt mit einer Prüfung ab.

Zertifizierung:

  • Zertifiziert von der Landesärztekammer Baden-Württemberg mit aktuell 162 CME-Punkten (Aktueller Zertifizierungszeitraum: 21.02.2026-21.02.2027). Der Kurs wird laufend rezertifiziert. Sie erhalten auch nach dem genannten Zeitraum weiterhin ein gültiges Zertifikat. Mit dem neuen Zertifizierungszeitraum kann es jedoch aufgrund von Anpassungen im Kurs oder geänderten Vorgaben der Landesärztekammer zu einer Änderung der CME-Punkte kommen.
    • Die Punkte werden auch von den anderen Ärztekammern in Deutschland anerkannt. 
    • Die Punkte können grundsätzlich auch für die psychotherapeutische Fortbildung angerechnet werden; die Voraussetzungen und das Verfahren richten sich nach der Fortbildungsordnung der jeweils zuständigen Landespsychotherapeutenkammer.
      Wichtige Information für Personen, die CME-Punkte benötigen: Änderung der Fortbildungspunkte durch neue Fortbildungsordnung der Landesärztekammer seit Juli 2026

      Die Landesärztekammer Baden-Württemberg hat zum 1. Juli 2026 eine neue Fortbildungsordnung eingeführt. Dadurch hat sich auch die Berechnung der Fortbildungspunkte für E-Learning-Fortbildungen geändert.
      Was bedeutet das für Sie?

      • Bei Online-Fortbildungen werden die regulären Fortbildungspunkte weiterhin auf Grundlage der Fortbildungsdauer vergeben: Pro 45 Minuten Fortbildung wird 1 Fortbildungspunkt angerechnet.
      • Geändert hat sich jedoch die Vergabe der Zusatzpunkte für die Erfüllung der qualitätssteigernden E-Learning-Kriterien. Während nach der bisherigen Regelung 1 Zusatzpunkt je 45-minütiger E-Learning-Fortbildungseinheit vergeben werden konnte, gilt seit dem 1. Juli 2026:
      • 1 Zusatzpunkt für jeweils bis zu 8 Fortbildungseinheiten E-Learning, sofern die hierfür erforderlichen Qualitätskriterien vollständig erfüllt sind.
      • Dadurch wird sich die Gesamtzahl der Fortbildungspunkte bei unserem Online-Kurs mit dem nächsten Zertifizierungszeitraum ändern. 
      • Die Änderung der Punktzahl bedeutet dabei nicht, dass sich die Inhalte oder die Qualität des Kurses entsprechend verringert haben. Vielmehr erfolgt die Vergabe der Fortbildungspunkte nach den neuen Vorgaben und Kriterien der zuständigen Landesärztekammer. Wir bedauern, dass sich dadurch die Anzahl der anrechenbaren CME-/Fortbildungspunkte reduziert und bitten um Verständnis, dass wir auf die Vorgaben der Landesärztekammer keinen Einfluss haben. 

      Für den Kurs „Gute Kinderschutzverfahren“ bedeutet dies, dass es für den nächsten Zertifizierungszeitraum (ab 21.02.2027) zu einer Reduzierung der bei erfolgreichem Kursabschluss zu erhaltenden CME-Punkte kommen wird. Wenn Sie die höhere Punktzahl erhalten möchten, müssen Sie Ihren Kurs bis 20.02.2027 erfolgreich abschließen, d. h. alle zertifikatsrelevanten Inhalte bearbeiten und die Abschlussbefragung ausgefüllt haben, so dass sich Ihr Zertifikat erstellt.


    Weiteres:
    • Bearbeitungszeit (der zertifikatsrelevanten Anteile): ca. 55 Stunden. Darüber hinaus stehen Lerninhalte zur Verfügung, die nicht für die Erlangung des Zertifikats benötigt werden.
    • Der Startezitpunkt des Kurses kann selbst festgelegt werden. Danach haben Sie 180 Tage Zeit, die Kursinhalte zu bearbeiten.
    • Projektflyer

    Kosten:

    • 140 Euro (für Fachkräfte mit Dienstort im Saarland ist die Teilnahme kostenfrei)

Einblicke in den Kurs

Leseprobe Lerntext

PDF Leseprobe